Neue Corona-Lockerungen im Handel
Seit heute greift die 12. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Auch für den Handel bedeutet das einige Lockerungen – je nach Inzidenz vor Ort. Wir haben nützliche Infos und Hilfsmittel dazu zusammengetragen.
Abhängig von der jeweiligen 7-Tage-Inzidenz in einer Stadt oder einem Landkreis gelten ab heute neue Regeln für den Einzelhandel. Während Buchhandlungen zusätzlich zu Bau- und Gartenmärkten sowie Blumgeschäften in ganz Bayern ab sofort öffnen dürfen, sind die restlichen Einzelhandelsunternehmen an drei Inzidenz-Werte gebunden: unter 50, 50 bis 100 und über 100. Zudem ist die Kundenanzahl im Laden bedingt durch die Verkaufsfläche.
In allen Orten mit einem Inzidenzwert zwischen 50 und 100 können Händlerinnen und Händler ab heute "Click and Meet" anbieten. Dahinter steht das Konzept, dass Kundinnen und Kunden ein Zeitfenster reservieren können, in dem sie vor Ort im Laden einkaufen. Während dieser Zeit können sie so beispielsweise auch Kleidung oder Schuhe anprobieren. Händlerinnen und Händler ohne online abrufbares Sortiment erhalten eine Verkaufsoption.
Wie funktioniert Click & Meet?
Bei Click & Meet vereinbaren Kunde und Händler einen zeitlich begrenzten Termin, zu dem im Laden eingekauft werden kann. Das kann über Telefon passieren oder über eines der zahlreich vorhandenen Online-Tools. Beispiele dafür haben die Digitalcoaches NRW vergangene Woche in einem Webinar vorgestellt:
Auch in den sozialen Medien gibt es die Möglichkeit, Termine zu vereinbaren – entweder direkt über Facebook oder über einen damit verbundenen Dienst.
Zur Erfassung der Personen- und Kontaktdaten reicht oft schon ein einfaches Papier-Formular (hier ein Beispiel des Handelsverbands Bayern) oder bei Online-Buchungen eine Excel-Tabelle.
Weiterhin erlaubt und möglich ist unabhängig vom lokalen Infektionsgeschehen "Click & Collect", sprich Kunden reservieren die gewünschten Artikel online oder über Telefon und holen die Bestellung im Geschäft ab. In beiden Fällen ist es unabdingbar, auf die geltenden Hygienevorschriften zu achten.
Kundschaft informieren: Was biete ich an? Wie ist der Ablauf?
Click & Collect und Click & Meet können, sofern es die Inzidenz vor Ort zulässt, natürlich auch parallel eingesetzt werden. Ebenso kann sich ein Händler oder eine Händlerin auch nur für eines von beiden, oder keines, entscheiden. Wichtig ist, dass die Kundschaft darüber informiert wird. Dafür bieten sich wieder die sozialen Medien und - sofern vorhanden - die eigene Webseite an. Zusätzlich können Unternehmen aber auch die Schaufenster nutzen, um Plakate mit Informationen auszuhängen. Die IHK Nürnberg hat dafür einige Vorlagen entwickelt.
Sie möchten uns von Ihren Erfahrungen mit Click & Collect und Click & Meet in einem Interview oder einem Händlertalk berichten? Dann schreiben Sie uns eine E-Mail an bayernhilfthaendlern@ibi.de. |