Click&Meet mit Test: Das müssen Sie beachten
Seit gestern heißt es in den bayerischen Städten mit einer Inzidenz zwischen 100 und 200: Click&Meet ist nur mit negativem Corona-Test erlaubt. Hier lesen Sie, wie die Regelungen im Detail aussehen.
Zahlreiche Landkreise in Bayern liegen derzeit über einem Inzidenzwert von 100. In Folge bedeutet das: Wer Kunden direkt im Laden das Einkaufen ermöglichen will, muss diese bitten, ein negatives Testergebnis vorzulegen. Im Detail hat das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege dazu folgende Regeln festgesetzt:
POC-Antigen-Schnelltests im / vor den Läden
Die Schnelltests müssen von medizinischen Fachkräften oder geschultem Personal vorgenommen werden. Ladengeschäfte können selbst (oder in Kooperation mit einem privaten Dienstleister) Schnelltests zum Beispiel vor dem Geschäft oder in geeigneten Räumen anbieten. Dafür müssen sie vom Öffentlichen Gesundheitsdienst (Örtliches Gesundheitsamt) beauftragt sein, die sogenannten Bürgertests durchzuführen. Die Tests stehen dann aber allen Bürgerinnen und Bürgern offen, unabhängig davon, ob sie das jeweilige Geschäft besuchen wollen oder nicht. Eine Abrechnung erfolgt mit der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns.
Um Bürgertestungen durchführen zu können, wird die Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Durchführung der Testungen vorausgesetzt. Dies wird regelmäßig durch den Nachweis einer ärztlichen Schulung sichergestellt. Zudem müssen die selbständig erworbenen Antigen-Schnelltests auch in Deutschland zugelassen sein.
Schlangen und Menschenansammlungen vor Geschäften werden durch die Betreiber vermieden, indem sie feste Zeiträume für ihre Kunden anbieten.
Über das Ergebnis wird durch die Teststellen ein Nachweis ausgestellt, der dann bei Betreten des Ladengeschäfts vorzulegen ist, aber auch für andere Ladengeschäfte für höchstens 24 Stunden gilt.
Getestet werden können mit POC-Antigentests grundsätzlich alle Personen, unabhängig vom Alter. Bei Kleinkindern ist darauf zu achten, dass nur Rachenabstriche Abstriche vorgenommen werden und die Abstriche ausschließlich von ausreichend geschultem Personal vorgenommen werden. Ggf. sollte die Einverständniserklärung der Eltern für die Durchführung bei Kleinkindern schriftlich eingeholt werden. Die Bedienungshinweise der Hersteller sind unbedingt zu beachten.
Die Liste der zugelassenen Antigentests ist auf der Internetseite des Bundesamtes für Arzneimittel und Medizinprodukte unter https://antigentest.bfarm.de/ords/f?p=101:100:14473391077825:::::&tz=2:00 abrufbar.
Selbsttests in / vor den Läden
Unter „Aufsicht“ des Betreibers (Vier-Augen-Prinzip) kann auch ein Selbsttest mit dafür in Deutschland zugelassenen Antigenschnelltest zur Laienanwendung durchgeführt werden. Dieser wird nicht von der KVB finanziert. Ob die Selbsttests von den Läden bereitgestellt werden oder von den Kunden mitgebracht werden müssen, legen die Läden im Rahmen der Kommunikation mit ihren Kunden fest. Dabei sind die notwendigen AHA Regeln unbedingt einzuhalten.
Alternativ können auch selbst organisierte und selbst finanzierte Selbstteststationen des Betreibers mit geschultem Personal eingesetzt werden. Dabei muss in jedem Fall eine Zuordnung des Ergebnisses gewährleistet sein (z.B. durch feste Wartebuchten). Nach durchschnittlich 15 Minuten ist das Ergebnis abzulesen. Ist es negativ, ist die Person berechtigt, dieses Ladengeschäft zu betreten. Auch hier sind nur zugelassene Selbsttests zu verwenden.
Es wird an einer Lösung gearbeitet, Selbsttests mit digitalem Testnachweis zu kombinieren, um auch das Betreten anderer Ladengeschäfte zu ermöglichen. Derzeit ist der Markt der Selbsttests noch im Aufbau und die digitale Nachweislösung noch in Vorbereitung. Bislang berechtigt der Selbsttest unter Aufsicht daher nur das Betreten des jeweiligen Ladens, vor dem der Selbsttest durchgeführt wurde.
Die Liste der zugelassenen Selbsttests („Antigenschnelltest zur Laienanwendung“) ist auf der Internetseite des Bundesamtes für Arzneimittel und Medizinprodukte unter https://www.bfarm.de/DE/Medizinprodukte/Antigentests/_node.html bei „Tests zur Eigenanwendung durch Laien“ abrufbar.
Wo kann man sich sonst testen lassen?
Eine Übersicht über die zahlreichen kostenlosen Testmöglichkeiten im Rahmen der Bayerischen Teststrategie gibt es hier: https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/bayerische-teststrategie/#erklaerung_selbsttest
Unter diesem Link finden Nutzer alles Wichtige zum Bayerischen Testangebot: eine Übersicht der lokalen Testzentren (PCR-Tests und Antigen-Schnelltests), einen Link zur Arztsuche von teilnehmenden Vertragsärztinnen und Vertragsärzten der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB), die am Testprogramm teilnehmen und die durchsuchbare Liste der Apotheken mit Antigen-Schnelltest-Angebot.
An diesen Teststellen bekommen die negativ getesteten Personen einen Nachweis mit Datumsangabe, der dann zum Eintritt zum gebuchten Zeitraum den Betreiber vorzulegen ist. Der PCR-Test darf höchstens 48 Stunden, der POC-Antigentest darf höchstens 24 Stunden vor Betreten des Ladens vorgenommen worden sein.
Umgang mit positiven Ergebnissen
Ist das Ergebnis des POC-Antigentests positiv, passiert folgendes:
Der Zutritt zum Ladengeschäft wird verweigert.
Die betroffene Person muss sich absondern, also sofort nach Hause begeben (gemäß der AV Isolation).
Die betroffene Person muss sich beim Gesundheitsamt melden, das über das weitere Vorgehen informiert. Ein positives Schnelltest-Ergebnis muss immer durch einen PCR-Test überprüft werden (siehe dazu die oben erwähnten Testmöglichkeiten).
Ist das Ergebnis eines Selbsttests positiv, passiert folgendes:
Der Zutritt zum Ladengeschäft wird verweigert.
Die betroffene Person sollte sich absondern, alle Kontakte so weit wie möglich vermeiden, und das Ergebnis durch einen PCR-Test überprüfen lassen.
Steigt die Inzidenz auf einen Wert über 200 ist Click&Meet auch mit einem Negativtest nicht mehr möglich. In diesem Fall können Händler auf Click&Collect oder Versand ausweichen.
Um Ihre Kunden zu informieren, dass ein negativer Corona-Test notwendig ist, können Sie beispielsweise Plakate im Schaufester anbringen. Der Handelsverband Bayern hat hierzu eine Vorlage zum Ausdrucken erstellt. Zusätzlich bieten sich natürlich auch die sozialen Medien dafür an.